KSW Kalibrierservice

"Messgeräte kalibrieren ist unsere Kompetenz"

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Fa. KSW Kalibrierservice GmbH (KSW) Stand 01.Januar.2023

§1 Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Geschäfte und Verträge der KSW Kalibrierservice GmbH Anwendung.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Eine erneute Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der KSW Kalibrierservice GmbH ist für die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, auch wenn zwischenzeitlich Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
(3) Entgegenstehenden oder anderslautenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit im Einzelfall deren Geltung gesondert schriftlich zwischen den Parteien vereinbart und von der KSW Kalibrierservice GmbH bestätigt wurde.

§2 Leistungsumfang, Angebote, Preise

(1) Alle Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. An verbindliche Angebote ist die KSW Kalibrierservice GmbH für die Dauer von 4 Wochen nach Angebotsdatum gebunden, danach besteht eine Bindung an das Angebot nicht mehr.
(2) Der Auftraggeber nimmt den in der Anlage zur DAkkS-Akkreditierungsurkunde (DAkkS K-21779-01) beschriebenen Leistungsumfang als primäres Angebot der KSW Kalibrierservice GmbH zur Kenntnis. Entscheidet sich der Auftraggeber nicht ausdrücklich für dieses Leistungsangebot, führt die KSW Kalibrierservice GmbH eine ISO- bzw. Werkskalibrierung durch.
(3) Der Leistungsumfang wird durch die Annahme des Angebotes der KSW Kalibrierservice GmbH durch den Auftraggeber oder von der KSW Kalibrierservice GmbH unwidersprochenen Bestellung des Auftraggebers bestimmt. Anderweitige Absprachen und Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Die KSW Kalibrierservice GmbH ist berechtigt, Leistungen gegenüber dem Auftraggeber auch durch Dritte erbringen zu lassen.
(5) Die Preise stellen Nettopreise dar und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
(6) Die Preise sind ab Sitz der KSW Kalibrierservice GmbH, d. h. alle weiteren entstehenden Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung usw. sind durch den Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat auch anfallende Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit Lieferungen ins Ausland zu tragen.
(7) Für die Bearbeitung von Klein- und Mindermengen wird bis zu einem Nettoauftragswert von 50,00 € ein gesonderter Mindermengenzuschlag von 15,00 € erhoben.
(8) Erfolgt die Auftragsbearbeitung – bedingt durch Verzögerungen, die die KSW Kalibrierservice GmbH nicht zu vertreten hat – mehr als vier Monate nach schriftlicher Bestätigung des Auftrages, ist die KSW Kalibrierservice GmbH berechtigt, etwaige Preiserhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Dieses Recht besteht auch bei Preiserhöhungen der Lieferanten der KSW Kalibrierservice GmbH.
(9) Besondere Aufwendungen und Kosten für die Bearbeitung und ggf. Anfertigung von Sonderteilen und Musterstücken sind durch den Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt nicht, soweit nachfolgend eine verbindliche Bestellung erteilt wird oder zwischen den Parteien schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

§3 Lieferung, Gefahrübergang, Lieferfristen

(1) Die Lieferung der Auftragsware erfolgt ab Sitz der KSW Kalibrierservice GmbH. Kosten
und Risiko der Lieferung trägt der Auftraggeber.
(2) Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an den beauftragten Transportunternehmer oder mit Mitteilung über die
versandfertige Bereitstellung der Ware auf den Auftraggeber über. Diese Regelung findet auch auf Teillieferungen Anwendung.
(3) Bei fortlaufender Auftragsverpflichtung der KSW Kalibrierservice GmbH treffen die Parteien eine gesonderte Liefervereinbarung; der Auftraggeber hat die Teillieferungen rechtzeitig abzunehmen und Veränderungen der Auftragsmenge, des Lieferzeitpunkts usw. mindestens 2 Wochen vor Beginn der Änderung gegenüber der KSW Kalibrierservice GmbH anzuzeigen.
(4) Die KSW Kalibrierservice GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung stellt ein selbständiges Geschäft im Sinn der allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Der Auftraggeber hat für Teillieferungen die jeweils anteilig anfallende Vergütung an die KSW Kalibrierservice GmbH zu leisten. Das Recht, Teillieferungen zu leisten, ist ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber eine Teillieferung unzumutbar ist.
(5) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug, ist die KSW Kalibrierservice GmbH berechtigt, Lagerkosten als pauschalierten Schadensersatz in Höhe
von 0,25 % des Nettowarenwertes pro Tag, maximal jedoch 7,5 % des Nettowarenwertes, ab Verzugsbeginn geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der KSW Kalibrierservice GmbH kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
(6) Die angegebenen Ausführungsfristen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn zwischen den Parteien wurde eine ausdrückliche Ausführungsfrist vereinbart und schriftlich bestätigt.
(7) Die vereinbarte Ausführungsfrist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Die Ausführungsfrist wird durch rechtzeitige Absendung bzw. Bereitstellung der Auftragsware durch die KSW Kalibrierservice GmbH gewahrt.
(8) Bei Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, nicht durch die KSW Kalibrierservice GmbH zu vertretenden Ereignissen (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen usw.) verlängern sich die Lieferfristen in angemessenen Umfang. Dies gilt auch für vereinbarte Fixgeschäfte und auch für den Fall des Eintretens der vorgenannten Umstände bei Lieferanten der KSW Kalibrierservice GmbH. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche zwischen den Parteien entstehen nicht
(9) Der Rückversand Ihrer Messmittel erfolgt standardmäßig mit DHL.
Pakete versichert bis 500,- Euro bis 5kg für 18,- Euro netto
Pakete versichert bis 500,- Euro ab 5kg bis 31,5 Kg für 25,- Euro netto
Sollte der Wert Ihrer Messmittel höher sein, haben Sie die Möglichkeit eine zusätzliche Transportversicherung kostenpflichtig bei uns zu beauftragen / abzuschließen.

  1. Transportversicherung national bis 2.500 Euro für 7,- Euro netto
  2. Transportversicherung national bis 25.000 Euro für 20,- Euro netto

Zusätzliches Verpackungs- und Füllmaterial wird gesondert mit 10,- Euro netto pro Paket berechnet.
Beim Versand über ein von Ihnen beauftragtes Transportunternehmen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro netto.
Internationale Sendungen und Versand per Spedition werden nach Aufwand berechnet.

§4 Zahlungen

(1) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu leisten.
(2) Die KSW Kalibrierservice GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern.
(3) Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen nach Vertragsschluss eingetretener oder bekannt gewordener Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, hat die KSW Kalibrierservice GmbH das Recht Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuführen bzw. noch nicht ausgelieferte
Vertragsgegenstände oder Ware bis zur Zahlung der ausstehenden Forderungen zurückzubehalten und die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen. Der Auftraggeber kann
diese Rechtsfolgen durch Zahlung der gesamten Forderung oder Stellung einer anderweitigen, ausreichenden Sicherheit zu Händen der KSW Kalibrierservice GmbH abwenden.
(4) Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt ist. Maßgeblich ist insoweit der
Eingang der Zahlung auf dem Konto der KSW Kalibrierservice GmbH. Im Verzugsfall werden alle bestehenden Forderungen der KSW Kalibrierservice GmbH gegen den jeweiligen
Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig.
(5) Gegenüber Forderungen der KSW Kalibrierservice GmbH kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der KSW Kalibrierservice GmbH schriftlich anerkannten Forderungen aufgerechnet werden. Die Aufrechnung ist gegenüber der KSW Kalibrierservice GmbH schriftlich zu erklären.

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die durch die KSW Kalibrierservice GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien im Eigentum
der KSW Kalibrierservice GmbH (Eigentumsvorbehalt).
(2) Kommt der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, hat die KSW Kalibrierservice GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht
insbesondere im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber hat die KSW Kalibrierservice GmbH unverzüglich über Pfändungen sowie sonstige Eingriffe Dritter zu informieren, damit die KSW Kalibrierservice GmbH die
bestehenden Rechte an der Vorbehaltsware wahrnehmen kann. Der Auftraggeber hat die KSW Kalibrierservice GmbH auch über eine wesentliche Verschlechterung seiner
finanziellen Lage, insbesondere über den Antrag auf Eröffnung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu informieren.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Vorbehaltsware, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zustehen an die KSW Kalibrierservice GmbH ab. Die KSW
Kalibrierservice GmbH nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung weiterhin ermächtigt. Die KSW Kalibrierservice GmbH behält sich das Recht vor, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen, soweit der Auftraggeber seine Zahlungspflichten gegenüber der KSW Kalibrierservice GmbH nicht ordnungsgemäß erfüllt. Zu weitergehenden Verfügungen über die gelieferte Ware ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
(5) Erfolgt eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit nicht der KSW Kalibrierservice GmbH gehörenden Gegenständen, so erwirbt die KSW Kalibrierservice GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der KSW Kalibrierservice GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Der Auftraggeber führt die Arbeiten mit der gelieferten Vorbehaltsware auf eigene Kosten aus.
(6) Die KSW Kalibrierservice GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit sie 20 % der zu sichernden Forderung übersteigen. Die
Freigabe erfolgt auf Verlangen des Auftraggebers.

§6 Gewährleistung, Mängelansprüche

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich und umfassend auf Mängel oder Beeinträchtigungen zu prüfen.
(2) Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Prüfung der Ware schriftlich gegenüber der KSW Kalibrierservice GmbH, Hauptstraße 13, 10317 Berlin anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftragsgegenstand oder die Ware als genehmigt. Transportschäden sind unverzüglich dem jeweiligen Transportunternehmen anzuzeigen.
(3) Mängel werden nach Wahl der KSW Kalibrierservice GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist behoben. Die KSW Kalibrierservice GmbH hat das Recht, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht, soweit die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen ist, durch die KSW Kalibrierservice GmbH verweigert wurde oder nicht innerhalb angemessener Frist erbracht wurde, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt ist, das Recht
Schadensersatz zu fordern. Für die Geltendmachung von Schadensersatz ist der Nachweis eines Verschuldens der KSW Kalibrierservice GmbH notwendig. Im Übrigen gilt für die
Geltendmachung von Schadensersatz die Beschränkung aus § 7 (3) entsprechend.
(5) Die KSW Kalibrierservice GmbH haftet nicht für Schäden und Mängel der gelieferten Auftragsgegenstände oder Ware, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung,
fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Benutzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung sowie ungeeignete Betriebsmittel durch den Auftraggeber oder einen Dritten entstanden sind.

§7 Haftung

(1) Die Haftung der KSW Kalibrierservice GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die KSW Kalibrierservice GmbH haftet nicht für Schäden, insbesondere
auch nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Soweit die Haftung der KSW Kalibrierservice GmbH ausgeschlossen ist, umfasst der Haftungsausschluss auch die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeiter, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen.
(3) Die Haftung wird jedenfalls auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und übersteigt in keinem Fall die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Höhe der jeweiligen Deckungssumme teilt die KSW Kalibrierservice GmbH jederzeit auf Anfrage schriftlich mit.
(4) Eine Änderung der Beweislastregeln ist mit vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.
(5) Bei Beschwerden und Reklamationen wird nach Anfrage ein Reklamationsvorgang zur Verfügung gestellt, entsprechend unserer internen Dokumente AW08 und AW09.

§8 Schriftform

Alle Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§9 Sonstiges

(1) Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Rahmen der vertraglichen Beziehung der Parteien ist, soweit eine
Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, Berlin.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Anwendung des UN – Kaufrechts oder anderer internationaler Übereinkommen für Handels- oder Kaufgeschäfte wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Das Urheberrecht und alle weiteren Rechte an Kalibrierverfahren, Angebotsunterlagen, sowie sonstigen von der KSW Kalibrierservice GmbH überlassenen Dokumenten verbleibt bei der KSW Kalibrierservice GmbH. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen an Dritte oder andere Firmen weiterzugeben oder die Unterlagen im geschäftlichen Verkehr mit Dritten zu nutzen.
(4) Die Parteien vereinbaren, über den Inhalt der gemeinsamen Geschäftsbeziehung das Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für alle im Zusammenhang mit dieser
Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Tatsachen, Betriebsabläufe und sonstigen Informationen über den Geschäftspartner. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet nicht mit
dem Ende der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, sondern besteht auf unbestimmte Zeit fort.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer
unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.